Infos zum europäischen Patentamt

Das europäische Patentamt ermöglicht Erfindern, ihre Idee in vierzig europäischen Staaten schützen zu lassen. Über ein einheitliches Verfahren der Anmeldung sorgt das europäische Patentamt somit für eine Wettbewerbsfähigkeit in allen dazugehörigen Ländern. Das Meldeverfahren funktioniert dabei über die jeweils zuständigen Ämter in München, Berlin, Wien, Brüssel und Den Haag.
Alle Dienstgebäude befinden sich in einem ständig wechselndem Austausch und ermöglichen somit ein einheitliches Recht in der Durchsetzung und Gewährleistung des Patent- und Markenverfahrens. Will ein Erfinder beispielsweise herausfinden, ob seine Idee bereits rechtlich geschützt ist und in welcher Schutzform dies besteht, kann er sich beim europäischen Patentamt alle notwendigen Informationen einholen. Patentanmeldungen werden zudem mit den Rechten bereits bestehender Schutzmaßnahmen verglichen, eine Überschneidung, die sich auf ein anderes europäisches Land erstreckt, wird in der Patentprüfung recherchiert und berücksichtigt. Das schützt nicht nur den Patentinhaber vor wiederrechtlicher Kopie oder Anwendung im gesamten europäischen Raum, sondern auch den Patentsuchenden vor unangenehmen Folgen.