Infos zum europäischen Patentamt

Infos zum europäischen Patentamt
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Das europäische Patentamt ermöglicht Erfindern, ihre Idee in vierzig europäischen Staaten schützen zu lassen. Über ein einheitliches Verfahren der Anmeldung sorgt das europäische Patentamt somit für eine Wettbewerbsfähigkeit in allen dazugehörigen Ländern. Das Meldeverfahren funktioniert dabei über die jeweils zuständigen Ämter in München, Berlin, Wien, Brüssel und Den Haag.

Alle Dienstgebäude befinden sich in einem ständig wechselndem Austausch und ermöglichen somit ein einheitliches Recht in der Durchsetzung und Gewährleistung des Patent- und Markenverfahrens. Will ein Erfinder beispielsweise herausfinden, ob seine Idee bereits rechtlich geschützt ist und in welcher Schutzform dies besteht, kann er sich beim europäischen Patentamt alle notwendigen Informationen einholen. Patentanmeldungen werden zudem mit den Rechten bereits bestehender Schutzmaßnahmen verglichen, eine Überschneidung, die sich auf ein anderes europäisches Land erstreckt, wird in der Patentprüfung recherchiert und berücksichtigt. Das schützt nicht nur den Patentinhaber vor wiederrechtlicher Kopie oder Anwendung im gesamten europäischen Raum, sondern auch den Patentsuchenden vor unangenehmen Folgen.

Wobei hilft das Patentamt?

Wobei hilft das Patentamt?
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Wer eine Neuheit erfunden hat oder eine Marke schützen lassen möchte, wendet sich in der Regel an das Amt für Marken- und Patentrechte. Das Deutsche Patentamt hat seinen Sitz in München und beschäftigt sich mit den Schutzrechten dritter, die neben technischen Erfindungen auch Geschmacks- und Gebrauchsmuster umfassen. Wer also einen "Brief" besitzt, dem kann keiner mehr die Idee wegnehmen. Das Patentamt setzt hier klare Regeln, die Definieren, wer wann was darf oder eben nicht darf. Hier erhält jeder Bürger aber auch zahlreiche Informationen rund um das Thema Patentrecht, kann Formulare downloaden und Anmeldungen tätigen.

Eine weitere Leistung des Amtes für Patent- und Markenrechte bieten die Plattformen der Eintragsregister, die auf der Online-Seite des Patentamts zur Verfügung gestellt werden. Hier kann jeder Bürger selbst überprüfen, ob seine Idee oder Marke bereits eingetragen ist. Die Selbstrecherche stellt allerdings keine Garantie dar, das Patentamt übernimmt diese Aufgabe auf Anfrage und gegen Gebühr verbindlich.

Wie meldet man ein Patent an?

Wie meldet man ein Patent an?
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Jeden Tag entstehen in Unternehmen, Universitäten oder in der heimischen Garage neue Erfindungen, Marken oder andere Gebrauchsmuster. Der Erfinder freut sich natürlich sehr über sein gelungenes Werk und möchte sich seine Idee exklusiv sichern, er wird also ein Patent anmelden. Je nach Anmeldung erhält der Patentinhaber ein alleiniges Nutzungsrecht, das nun ausschließlich von ihm, dem Erfinder, gewerblich eingesetzt werden kann. Damit sich der Erfinder diese Rechte auch tatsächlich sichern kann, muss er beim zuständigen Patentamt einen Antrag zur Patentanmeldung einreichen. Hier müssen Schutzumfang und die Definition des Anmeldegegenstandes klar abgegrenzt werden.

Der Sitz des Deutschen Patentamtes liegt in München, dort können auch europaweite Patente angemeldet werden. Die zuständige Prüfungsabteilung prüft nun die Anmeldung, ehe es eine Patenterlaubnis oder aber eine Ablehnung erteilt. Aufgrund der äußerst umfangreichen Vorschriften ziehen viele Erfinder einen Fachanwalt zu Rate, der im Auftrag des Mandanten das gewünschte Patent anmelden wird. Die Patentanmeldung kann einige Monate dauern.

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